Die Mitgliedschaft im Bundesverband der Träger im Beschäftigtentransfer e. V. (BVTB) setzt voraus, dass die Erfüllung der durch den BVTB definierten Qualitätsstandards durch eine externe Institution überprüft wurde und die Übereinstimmung mit den Standards durch die externe Prüfung festgestellt wurde.
Die Move Organisationsberatung GbR (Münster) ist durch den BVTB zugelassen, die externe Prüfung durchzuführen. Die Prüfung kann auch durch andere zugelassene Institutionen durchgeführt werden. Eine aktuelle Liste ist beim BVTB erhältlich.
Die Move Organisationsberatung (Prüfer) hat in Zusammenarbeit mit Trägern des Beschäftigtentransfers ein Verfahren entwickelt, dass die transparente, effektive und sichere Durchführung der externen Prüfung sicherstellt. Geprüft wird die Erfüllung der definierten Mindeststandards in Transfer-Projekten, die nach dem 1.1.2007 begonnen haben.
Voraussetzung für die Prüfung ist, dass die Mitgliedschaft im BVTB e.V. beantragt und die Hälfte der Aufnahmegebühr an den Verband entrichtet wurde. Das Aufnahmeverfahren wird durch den BVTB durchgeführt.
Nach Kontaktaufnahme mit der Prüforganisation erhält der anfragende Träger durch die Prüfer zunächst das Kundendatenblatt. Hier beschreibt der Träger sein Unternehmen: Kontaktdaten, Standorte, Zahl von Mitarbeitenden, Art und Zahl von Projekten etc. Auf Basis dieser Daten erstellt der Prüfer ein Angebot. Der Umfang der Prüfung hängt von der Anzahl des Stammpersonals im Transfergeschäft ab. Grundlage dafür ist die Selbstauskunft, auf deren Basis die Tarifeinstufung für die Verbandsmitgliedschaft vorgenomen wurde.
Sagt dem Transferträger das Angebot zu und erteilt er dem Prüfer den Auftrag, erhält der Transferträger ausführliche Handreichungen zum Ablauf des Verfahrens sowie die so genannte Nachweis-Prüfliste. Der BVTB wird durch den Prüfer über den Beginn des Prüfverfahrens informiert.
Diese Liste enthält sämtliche Qualitätsanforderungen des BVTB. Der Transferträger dokumentiert in dieser Liste, wodurch er die Erfüllung der Anforderungen nachweist. Der Nachweis kann über Protokolle, beispielhafte Verträge oder Konzepte oder durch die Darstellung eines EDV gestütztes Dokumentationssystem erfolgen. Der Transferträger sendet dem Prüfer die beispielhaften Unterlagen zu. Der Prüfer sichtet die Unterlagen und stellt fest, ob zu den einzelnen Prüfbereichen bereits durch die Dokumentenprüfung der Nachweis der Erfüllung der Standards erbracht werden konnte oder ob zusätzliche Nachweise erbracht werden müssen und Korrekturmaßnahmen notwendig sind. Sollte die Prüfungsfähigkeit durch den Prüfer nicht festgestellt werden können, muss eine erneute Nachweisprüfung erfolgen. Dazu erhält der Transferträger ein Angebot.
Mit der Bestätigung der Prüfungsfähigkeit wird mit dem Transferträger ein Termin für das Audit vereinbart und er erhält den Auditplan. Dieser legt fest, welche Personen an welchen Orten zu welchen Themen des Prüfkatalogs befragt werden. Ziel des Audits vor Ort ist es zu überprüfen, ob z. B. Festlegungen in Konzepten des Trägers auch wirklich in der Praxis umgesetzt werden. Wurde in der Nachweisprüfung z.B. für ein Projekt ein Berufswegeplan als Beispiel angeführt, kann im Audit geprüft werden, ob ein Berufswegeplan auch in anderen Projekten eingesetzt wird. Je nach Größe des Transferträgers kann ein Audit einen 3/4 Tag an einem Standort oder bis zu zwei Tagen an zwei Standorten dauern.
Im Anschluss an das Audit stellt der Prüfer fest, ob die Anforderungen erfüllt sind. Gibt es nichts zu beanstanden, erhält der Transferträger den Auditbericht und im Anschluss das Zertifikat (ausgehändigt durch den BVTB). Das Ergebnis des Audits wird dem BVTB durch den Prüfer mitgeteilt. Wurden im Audit nicht alle Anforderungen erfüllt, erhält der Träger eine Übersicht über die festgestellten Abweichungen sowie Korrekturmaßnahmen, die bis zu einem festgesetzten Datum umgesetzt werden müssen, um den Anforderungen Genüge zu leisten. Für die erneute Durchführung des Audits erhält der Transferträger ein Zusatzangebot durch den Prüfer. Die Richtlinien des BVTB sehen vor, dass alle zwei Jahre eine Überprüfung der Erfüllung der Qualitätsstandards durch eine externe Prüfinstitution erfolgt.
In insgesamt zwölf Prüfbereichen haben die Träger im Beschäftigtentransfer den Nachweis zu erbringen, dass sie die Qualitätsstandards des BVTB erfüllen.
1. Teilnehmerinformation
2. Profiling und persönliche Standortbestimmung
3. Berufliche Orientierung
4. Zielvereinbarungsgespräch
5. Prozessbegleitende Einzelberatung
6. Prozessbegleitende Gruppenberatung
7. Arbeitsanbahnung
8. Berufliche Qualifizierung
9. Existenzgründungsberatung
10. Nachbetreuung
11. Beratungsumfang und –qualität
12. Management
Move Organisationsberatung GbR
Herr Andreas Rauchfuss / Herr Johannes Massolle
Tel.: 0251 44042
TÜV NORD CERT GmbH
Herr Hans-Günter Seewald
Tel.: 0511 9862 00
CERTQUA - Gesell. der Deutschen Wirtschaft zur Förderung u. Zertifizierung von Qualitätssicherungssystemen in der Beruflichen Bildung mbH
Herr Dr. Ehrenfried Helm
Tel.: 0228 4299200
Mobil: 0172 7921983
QUACERT
Herr Jürgen Scheiwein
Tel.: 07171 99791645
Rolser & Vogel GbR
Herr Eberhard Rolser
Tel.: 07325 923016