Qualität

1. Qualität der Transferdienstleistungen: Beratung

  • Beratung muss zeitlich optimiert (frühzeitig und zügig) erfolgen
  • Ziel der Beratung: Selbstbefähigung der Teilnehmer, ergänzt durch systematische Stellenakquisition
  • Enge Kooperation mit regionalen Arbeitsmarktakteuren
  • Einsatz qualifizierter Transferberater
  • Einsatz aller vermittlungsfördernder Instrumente (Ruhendstellung, Probearbeit, Arbeitnehmerüberlassung)

2. Qualität der Transferdienstleistungen: Projektsteuerung und -abwicklung

  • Betreuungsschlüssel von mindestens 1:50
  • Frei zugängliches Bewerberoffice
  • detailliertes Angebot inkl. Leistungsbeschreibung und Konzeption im Vorfeld der Maßnahme
  • Fristgerechtes, korrektes Antragsmanagement
  • Kostenkalkulation mit Realdaten im Vorfeld
  • Installation und regelmäßiges Treffen eines Projektbeirates
  • Dokumentation der Beratungsinhalte und -aktivitäten
  • Evaluation des Beschäftigtentransfers durch Dritte