Liste der Qualitätskriterien
1. Qualität der Transferdienstleistungen: Beratung
- Beratung muss zeitlich optimiert (frühzeitig und zügig) erfolgen
- Ziel der Beratung: Selbstbefähigung der Teilnehmer, ergänzt durch systematische Stellenakquisition
- Enge Kooperation mit regionalen Arbeitsmarktakteuren
- Einsatz qualifizierter Transferberater
- Einsatz aller vermittlungsfördernder Instrumente (Ruhendstellung, Probearbeit, Arbeitnehmerüberlassung)
2. Qualität der Transferdienstleistungen: Projektsteuerung und –abwicklung
- Betreuungsschlüssel von mindestens 1:50
- Frei zugängliches Bewerberoffice
- detailliertes Angebot inkl. Leistungsbeschreibung und Konzeption im Vorfeld der Maßnahme
- Fristgerechtes, korrektes Antragsmanagement
- Kostenkalkulation mit Realdaten im Vorfeld
- Installation und regelmäßiges Treffen eines Projektbeirates
- Dokumentation der Beratungsinhalte und –aktivitäten
- Evaluation des Beschäftigtentransfers durch Dritte